Neben der Bestattungsvorsorge gibt es noch weitere Maßnahmen, mit denen Sie etwas Gewissheit für die Zukunft schaffen können.

Testament

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihren persönlichen Wünschen zur Erbverteilung später auch wirklich entsprochen wird, sollten Sie in jedem Fall ein Testament aufsetzen. Das geht beim Notar, aber unter Berücksichtigung einiger wesentlichen Punkte auch so. Genauere Infos dazu gibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Broschüre Erben & Vererben – BMJV

Vorsorgevollmacht

Mit ihr können Sie einer Vertrauensperson das Recht übertragen, im Notfall stellvertretend für Sie zu handeln. Damit ist die Vorsorgevollmacht eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung. Broschüre Betreuungsrecht – BMJV

Testament

Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihren persönlichen Wünschen zur Erbverteilung später auch wirklich entsprochen wird, sollten Sie in jedem Fall ein Testament aufsetzen. Das geht beim Notar, aber unter Berücksichtigung einiger wesentlichen Punkte auch so. Genauere Infos dazu gibt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Broschüre Erben & Vererben – BMJV

Vorsorgevollmacht

Mit ihr können Sie einer Vertrauensperson das Recht übertragen, im Notfall stellvertretend für Sie zu handeln. Damit ist die Vorsorgevollmacht eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung. Broschüre Betreuungsrecht – BMJV

Patientenverfügung

Sie enthält die persönlichen Vorstellungen rund um die medizinische Versorgung im Notfall – unter anderen auch für Fälle, in denen über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden werden muss. Broschüre Patientenverfügung – BMJV

Organspendeausweis

Manchmal bietet bei Krankheiten oder nach Unfällen eine Organtransplantation die einzige Hoffnung auf ein halbwegs normales Weiterleben. Mit Ihrer Einwilligung zur Organspende tragen Sie einen wesentlichen Teil dazu bei, dass diese Möglichkeit in vielen Fällen überhaupt bestehen kann. Sie können sich dabei auf Wunsch mit Ihrer Zustimmung auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder der Spende gar komplett widersprechen. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. : Organspende – BMG

Patientenverfügung

Sie enthält die persönlichen Vorstellungen rund um die medizinische Versorgung im Notfall – unter anderen auch für Fälle, in denen über lebensverlängernde Maßnahmen entschieden werden muss. Broschüre Patientenverfügung – BMJV

Organspendeausweis

Manchmal bietet bei Krankheiten oder nach Unfällen eine Organtransplantation die einzige Hoffnung auf ein halbwegs normales Weiterleben. Mit Ihrer Einwilligung zur Organspende tragen Sie einen wesentlichen Teil dazu bei, dass diese Möglichkeit in vielen Fällen überhaupt bestehen kann. Sie können sich dabei auf Wunsch mit Ihrer Zustimmung auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder der Spende gar komplett widersprechen. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen. : Organspende – BMG